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Kindergeld

Viele Menschen denken, dass es sich beim Kindergeld um eine Sozialleistung handelt. Kindergeld wird zwar von den Familienkassen ausbezahlt jedoch handelt es sich bei dieser Leistung um eine steuerliche Ausgleichszahlung. Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich automatisch bei Geburt, jedoch muss Kindergeld immer schriftlich oder online beantragt werden!

Was ist Kindergeld?

Kindergeld soll die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag sichern. Ist Ihr Kind arbeitslos, dann wird das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr ausbezahlt. Wenn es sich in einer Ausbildung befindet erhalten Sie das Kindergeld bis zum 25. LebensjahrVom Kindergeld profitieren vor allem Familien mit schwächerem Einkommen. In der Regel findet im laufenden Kalenderjahr eine Prüfung im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung statt, ob Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger ist. 

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Wer bekommt alles Kindergeld?

Kindergeld können Sie für Ihre Kinder bekommen, wenn diese in Deutschland oder in einem anderen Land der Europäischen Union (EU), sowie Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz wohnen und dort gemeldet sind. Kindergeld ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Kindergeldanspruch haben:

  • leibliche Kinder
  • Kinder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Adoptivkinder
  • Enkelkinder, mit denen Sie zusammen leben,
  • Pflegekinder (bestimmte Voraussetzungen)

Auch in Deutschland lebende Ausländer haben einen Anspruch auf Kindergeld, sofern sie einen Aufenthaltstitel oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen. Staatsangehörige der EU-Staaten, sowie andere gleichgestellte Staaten benötigen keine Erlaubnis oder einen Titel.

Hier finden Sie ein Online-Formular zur Kindergeld-Beantragung

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Wie viel Kindergeld bekomme ich?

Das Kindergeld wurde am 1. Januar 2023 angepasst und richtet sich nun nach der Anzahl der Kinder. Das Kindergeld beträgt derzeit (Stand Januar 2023) für jedes Kind 250 Euro monatlich.

Weitere Informationen zur Erhöhung des Kindergeldes finden Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Wo beantrage ich Kindergeld?

Kindergeld wird in Deutschland, nicht wie in anderen Ländern automatisch bezahlt, sondern es wird nur auf Antrag gewährt. Wer Kindergeld erhalten möchte, muss dieses schriftlich bei der für den Wohnort zuständigen Familienkasse beantragen. Wer auf den nötigen Schriftkram verzichten möchte und keine Lust auf lästiges Amtsdeutsch hat, kann hierfür auch einen Online-Dienst nutzen. 

Nutzen Sie den Online Dienst für die Kindergeld-Beantragung – auch für volljährige Kinder.

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Elterngeld

Viele Menschen denken, dass es sich beim Kindergeld um eine Sozialleistung handelt. Kindergeld wird zwar von den Familienkassen ausbezahlt jedoch handelt es sich bei dieser Leistung um eine steuerliche Ausgleichszahlung. Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich automatisch bei Geburt, jedoch muss Kindergeld immer schriflich oder online beantragt werden!

Wie kann ich einen Kindergeldantrag stellen?

Der Kindergeldantrag ist einfacher als Sie denken Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.