Wer ist eigentlich berechtigt, Kindergeld zu beantragen?

Anspruch auf Kindergeld hat, wer...

Bis 18 Jahre
Grundlegend haben Sie Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind unter 18 Jahren ist, Sie es regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt. Das gilt auch für Adoptiv-, Enkel-, Stief-, und Pflegekinder. Auch diese müssen im eigenen Haushalt aufgenommen sein.

Zwischen 18 und 25 Jahren
Für Ihr volljähriges Kind können Sie Kindergeld erhalten, wenn es zum ersten mal eine Schul- oder Berufsausbildung bzw. ein Studium absolviert. Im Wesentlichen haben Sie auch dann Anspruch, wenn  es sich um eine Zweitausbildung handelt.

Allgemein
Für die Beantragung von Kindergeld auf dieser Seite muss Ihr Wohnort in Deutschland sein

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